Bezirks- Amtsblatt von Haldenstein
vom 03. Februar 2012

 

Info Steuern 2011
Rechnungstellung provisorische Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2011
  • Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2011 werden in einer ersten Phase provisorisch in Rechnung gestellt - Basis hierzu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2010.
  • Provisorische Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2011 mit Beträgen unter CHF 300.00 und Gemeindesteuerrechnungen 2011 mit Beträgen unter CHF 200.00 werden nicht fakturiert. Die Kantons- und Bundessteuern werden in diesem Fall nach erfolgter Steuerveranlagung definitiv in Rechnung gestellt.
  • Der Versand der provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2011 erfolgt Ende Januar 2012.
  • Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2011 gegenüber der letzten Steuerperiode 2010 stark geändert, kann beim Gemeindesteueramt schriftlich eine Korrektur der Steuerfaktoren für Einkommen und Vermögen 2011 verlangt werden.

    In diesem Fall werden Ende Februar 2012 neue provisorische Steuerrechnungen gestellt.

  • Nach dem Eingang der Steuererklärung 2011 sowie der nachfolgenden definitiven Veranlagung werden die Differenzbeträge nachgefordert oder mit Zins zurückerstattet bzw. verrechnet.
Ratenzahlung der Gemeindesteuern 2011

Die Gemeindesteuern können wie bisher in zwei Raten beglichen werden:

  • 1. Rate per 31. Mai 2012
  • 2. Rate per 31. August 2012
  • oder Gesamtbetrag am 15. Juli 2012
Versand der Steuererklärungen 2011 / CD-Rom „SofTax 2011“

Die Steuererklärungen 2011 sowie die Deklarationssoftware „SofTax 2011NP“ werden den Steuerpflichtigen bis Ende Januar 2012 zugestellt.

Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung GR (www.stv.gr.ch) steht zusätzlich der Download für die Deklarationssoftware „SofTaxGR 2011NP“ zur Verfügung.

Hinweis zur Einreichung der Steuererklärungen 2011

Sie erleichtern uns die Arbeit ungemein, wenn Sie:

  • die korrekte Register-Nr. erfassen (nur bei Steuererklärungen mit SofTax 2011NP)
  • sämtliche in der Wegleitung verlangten Beilagen der Steuererklärung beilegen
  • die Steuererklärungsformulare weder mit Heftklammern (Bostitch) noch mit Büroklammern zusammenheften

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit.

Internet

Informationen über diverse Themen (Praxisfestlegungen, gemeinnützige Zuwendungen usw.) und Downloads (Wegleitung, Lohnausweis 2011, SofTax 2011NP usw.) finden Sie im Internet unter folgenden Adressen:

  • Kantonale Steuerverwaltung Graubünden:

  www.stv.gr.ch 
 
03.02.2012 / Das Gemeindesteueramt