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Waldhütte Haldenstein |
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Die Gemeinde Haldenstein bietet die Waldhütte für
Schulungen, Rapporte, Anlässe und Feste an Private, Vereine und Firmen bis
ca. 35 Personen an. Die Miete beträgt: Einwohner aus Haldenstein
Fr. 200.- Andere
Fr. 300.-
Inbegriffen:
Hütte mit Wasser und Strom, Grillholz, Geschirr, Geschirrspüler, Hausordnung Waldhütte Haldenstein Reservationen:
Tamara Felix Tel. 077 461 45 14
Impressionen:
Hausordnung Waldhütte Haldenstein 1.
Die Waldhütte ist im Besitz der Gemeinde Haldenstein und dient der
Schule für Unterrichtstunden, dem Forstdienst für Öffentlichkeitsarbeiten
sowie Vereinen, Privaten und Firmen für gesellschaftliche Anlässe. 2.
Die Miete beträgt für auswärtige Personen Fr. 300.- und für
Personen mit Wohnsitz in Haldenstein Fr. 200.-. 3.
Für Mieter von 18 bis 20 Jahre müssen Personen welche älter als 20
Jahre sind die Verantwortung für die Miete übernehmen. Die Übergabe und
Abnahme erfolgt an die verantwortlichen Personen. 4. Werden Reservationen rückgängig gemacht, wird eine Annullationsgebühr von Fr. 100.- erhoben. 5. Die Benutzung beinhaltet die Inanspruchnahme der Innenanlage mit Küche, Mobiliar, Geschirr und Besteck sowie dem Unterstand mit Mobiliar und WC-Anlage. In der Benützungsgebühr sind enthalten: Wasser, Strom, 1 Sack Holz sowie die Fahrbewilligung für ein Fahrzeug für den Materialtransport. 6. Der Anlage sowie der Umgebung ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind der Verwaltung zu melden. 7. Die Waldhütte sowie die Umgebung sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzulassen. Der Innenraum der Hütte sowie die WC-Anlage sind feucht aufzunehmen. Wo möglich sind die Tische in den dafür vorgesehenen Orten zu versorgen. Der Kehricht ist durch den Mieter zu entsorgen. Kehrichtsäcke können bei der Übergabe bezogen werden. 8. Die Zufahrt darf nur durch Fahrzeuge mit Bewilligung erfolgen. 9. Ausserhalb der Grillstellen ist das Feuern verboten. Das Feuer ist zu beaufsichtigen und es muss vorsichtig damit umgegangen werden (Holzbau). In der Hütte ist absolutes Rauchverbot. 10. Verlorene oder nicht mehr abgegebene Schlüssel haben die Auswechslung der Schliessanlage zur Folge und müssen durch den Verursacher bezahlt werden. 11. Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden. 12. Im Wasserbiotop leben Tiere und Pflanzen. Diese sollen möglichst nicht durch Steinwürfe usw. gestört werden. 13.
Das
Polizeigesetz der Gemeinde Haldenstein ist Bestandteil des Reglements. Haldenstein, 10.2.2012 Für den Gemeindevorstand R. Giger, Präsident A. Danuser, Aktuar |